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Gemeinsam Mehrweg leben

Der Kreislaufverbund Reusable To-Go vereint über 30 Unternehmen, um die Sammlung, Abholung und Reinigung von Mehrweg To-Go Behältern zu organisieren. Werden Sie Teil unseres Netzwerks und tragen Sie zur nachhaltigen Zukunft bei.

Testimonials

 

Seitdem wir Teil des Kreislaufverbunds Reusable To-Go sind, haben wir unseren ökologischen Fußabdruck erheblich reduziert. Die Sammlung und Reinigung der Mehrwegbehälter funktioniert reibungslos und effizient. Unsere Kunden schätzen die nachhaltige Lösung und wir können stolz auf unseren Beitrag zur Umwelt sein.
Ervin Howell, VP Product, Deckow-Crist
Der Kreislaufverbund Reusable To-Go hat unsere Erwartungen übertroffen. Die Zusammenarbeit mit den Partnern aus dem Netzwerk ist hervorragend und die Logistik rund um die Mehrwegbehälter ist bestens organisiert. Unsere Kunden sind begeistert von der Möglichkeit, ihre To-Go-Bestellungen umweltfreundlich zu gestalten.
Clementina DuBuque, SVP Sales, Hoeger LLC.
Als Hersteller von Mehrwegbehältern war es für uns entscheidend, einen Partner zu finden, der die gesamte Kette von der Sammlung bis zur Reinigung abdeckt. Der Kreislaufverbund Reusable To-Go bietet genau das. Die Kooperation ermöglicht es uns, unseren Kunden eine umfassende und nachhaltige Lösung anzubieten. Wir sind begeistert von der Professionalität und dem Engagement des Teams.
Kurtis Weissnat, CMO, Brunlow Inc.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Reusable To-Go GmbH
Bundeskanzlerplatz 2
53113 Bonn

Handelsregister: HRB 27857
Registergericht: Amtsgericht Bonn

Vertreten durch:
Christian Kühnhold

Kontakt

Telefon: +49 (0) 173 926 82 92
E-Mail: info@reusable2go.org

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE360521494

Redaktionell verantwortlich

Christian Kühnhold
Reusable To-Go GmbH
Bundeskanzlerplatz 2 D
53113 Bonn

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle: https://www.e-recht24.de